Maßgeblich ist und bleibt immer die veröffentlichte Gebührenordnung des Betriebs!
Davon abweichende Guthabenberechnungen und ggf. erforderliche Guthabenkorrekturen im Buchungssystem
sind unverzüglich mit dem Betrieb zu klären.
Die Fairness gegenüber dem Betrieb und den anderen Teilnehmern gebietet, dass dieses Buchungssystem nicht
missbräuchlich verwendet wird, also z. B. Termine nicht unnötig blockiert und ausstehende Zahlungen zügig beglichen
werden. Bei Verstoß können Zugänge gesperrt werden.
Als Eltern entscheiden Sie, ob Sie Ihren Kindern die Zugangsdaten übergeben, damit diese selbst
Termine und Karten buchen können, oder ob Sie dies für Ihre Kinder tun. Falls Sie Ihre Kinder buchen lassen, gibt
es verschiedene Möglichkeiten, das Risiko von Fehlkäufen zu begrenzen (z. B. zusätzliche Eltern-Mail zur Info, Eltern-Passwort
für Käufe, monatliches Budget, eingeschränkte Zahlungsarten u.a.) - informieren Sie sich hierzu bitte im Betrieb.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Buchungen Ihrer Kinder haften. Wenn Sie mit Kartenkäufen Ihrer Kinder nicht einverstanden sind,
wenden Sie sich bitte schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen, an den Betrieb. Bereits
absolvierte oder nicht mehr stornierbare Teilnahmen können nicht erstattet werden.
Mit der Anmeldung und der Nutzung dieses Buchungssystems erklären Sie sich mit
den Nutzungsbedingungen und mit der Speicherung Ihrer persönlichen Daten entsprechend der Datenschutzerklärung, die Sie
jederzeit im System über den Link "Datenschutz" in der Fußzeile jeder Seite einsehen können, einverstanden.
Sie können über den verantwortlichen Betrieb jederzeit eine Löschung Ihrer Daten verlangen. Eine Teilnahme an den vom
Betrieb über das Buchungssystem angebotenen Leistungen ist dann allerdings nicht mehr möglich.
Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Reitschule Münchner Pferdefreunde
Haftungsausschlusserklärung
Ich beabsichtige, in der Reitschule Münchner Pferdefreunde am Reitunterricht teilzunehmen, ein Pferd zu mieten
und/oder zu benutzen und dazu den Reitschulbetrieb zu betreten. Es ist mir bekannt, dass die Reitschule
Münchner Pferdefreunde und ihr Inhaber jegliche Haftung fur Sach- und/oder Personenschäden, insbesondere für
Schäden, die auf die Benutzung schuleigener Pferde zurückzuführen sind, die innerhalb des Betriebes durch
Pferde verursacht wurden, die dauernd oder vorübergehend in der Reitschule Münchner Pferdefreunde untergebracht
worden sind, ausschlie8en.
Schadenersatzansprüche gegen Dritte, die weder Inhaber, Mitarbeiter oder Bedienstete noch Beauftragte der
Reitschule Münchner Pferdefreunde sind, bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt. Ein Schaden muss
innerhalb von 24 Stunden nach Eintritt schriftlich an einen Bediensteten der Reitschule Münchner Pferdefreunde
gemeldet werden. Sollte dies nicht geschehen, werden evtl. Schadensforderungen nicht anerkannt, bzw. der/die
Reiter/in in Regress genommen.
Der Haftungsausschluss gilt auch für Privatpferde, die am Schulbetrieb teilnehmen.
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Dirnismaning, den
Wir sind einverstanden, dass die obengenannte, von mir/uns gesetzlich vertretene Person von den Diensten
der Reitschule Münchner Pferdefreunde zu vorstehenden Bedingungen Gebrauch macht und genehmigen den
Haftungsausschluss. Wir ermächtigen die von uns vertretene Person Reitkarten zu erwerben und Reittermine
zu vereinbaren.
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Dirnismaning, den
Gebote für Reitschüler + Reitbeteiligungen
Für alle Reitschüler und Reitbeteiligungen besteht die Pflicht, eigene Gerte für das
Reiten zu besorgen. Gerten bzw. Peitschen dürfen nicht abgebrochen oder
ausgefranst sein, da sie das Pferd verletzen können. In Ausnahmefällen werden
Gerten gestellt. Werden die ausgeliehenen Gerten nicht zurückgelegt oder defekt
zurückgehängt, so wird ein Betrag von 15 EURO berechnet. Dieser muss an die
Reitschule (Büro) bezahlt werden.
Zaumzeuge, Sättel und Gamaschen müssen immer sauber und ordentlich in die
Sattelkammer bzw. Sattelboxen zurückgelegt werden.
Schmutzige Gamaschen sind mit Wasser zu reinigen und trocken zurückzuhängen.
Pferdedecken müssen immer sauber und zusammengelegt ( gefaltet) auf den
Deckenhalter vor der Boxentüre zurückgehängt werden.
Putzkästen müssen immer in die Sattelkammer gebracht werden oder bei
Privatpferden in ihren Sattelschrank. Bürsten bzw. Kardätschen vor dem Zurücklegen
in den Putzkasten immer entstauben.
Mähnen vorsichtig kämmen. Schweife dürfen nur mit der Hand verlesen werden,
nicht kämmen. Die Pferdehaare wachsen nicht schnell nach!
Das Aufsatteln: Pferde dürfen beim Aussatteln mit angebunden Halfter aufgesattelt
werden. Es ist verboten, die angebundenen Pferde ohne Aufsicht zurückzulassen.
Zweckmässig ist das Aufhalftern nur beim Putzen und Aufsatteln. Den Rest ist stets
abzubinden.
Beim Heufressen wird grundsätzlich nicht angebunden!
Der Mistboy darf nicht überfüllt zurückgelassen werden, er ist zu entleeren auf den
großen Misthaufen und wieder an den gleichen Ort zurückzustellen.
Hufe dürfen nur in der Box ausgekratzt werden, nicht in der Stallgasse oder auf dem
Waschplatz. Stallgasse und Waschplatz sind vor dem Verlassen zu kehren.
Während des Schulbetriebes dürfen keine Pferde in der Stallgasse vor den
Schulpferdeboxen angebunden werden.
Ausnahme: Tierarztbehandlung und Schmied.
Der Waschplatz ist im Schulbetrieb und bei Ponystunden frei zu halten.
Berittpferde haben beim Abspritzen immer Vorrang.
Das Abmisten ist sofort zu leisten, auch während des Reitbetriebes oder beim
Führen, egal wo es sich ereignet hat (Halle, Gasse, Straße).
Nichtbeachtunewird mit 5 EURO bestraft.
Bei wiederholter Nichtbeachtung wird eine Platzsperre in der Halle und am Sandplatz
verhängt.
Leere Trinkflaschen dürfen nicht zurückgelassen werden, ebenso Kaffeegläser und
Latte-Macchiatto Becher. Die Abfälle sind in den vorhandenen Mülltonnen zu
entsorgen.
Für zurückgelassene Handies, Gerten, Führleinen, Schmuck, Schlüssel und Kleidung
wird keine Haftung übernommen.
Es besteht für alle Reitbeteiligungen Reitverbot am Wochenende ab 18h im Winter,
ab 19h im Sommer.
Sollte dies nicht möglich sein, so ist die Absprache mit dem Stallbetreiber bzw.
zuständigen Reitlehrer(in) jedesmal erforderlich.
Auf dem Dachboden dürfen nur aktive Reitbeteiligungen die Schränke nutzen.
Ist die Reitbeteiligung beendet, so sollten die Schränke leergeräumt werden.
Eigenständige Handeln mit neuen Schränken, sowie ohne Absprache mit uns
Schränke anderer zu übernehmen, ist nicht gestattet.
Alle Schränke ohne Namenschilder werden ohne Ankündigung entsorgt.
Das Betreten des Dachbodens ist für Reitschüler nicht gestattet.